Dieselbe Frage mit den Filmzeitschriften und Katalogen von Filmfestivals. Schwierige Entscheidung. Wenn ich das wegschmeiße, könnte es heißen/bedeuten, dass ich mich nicht mehr für Film und seine Diskurse interessiere? Tu ich ja eigentlich auch nicht mehr, aber man muss doch wenigstens den Schein waren, irgendwie. Einzelne Hefte kommen weg, durchlaufende Jahrgänge kommen mit. Kann man ja vielleicht später dann mal bei e-bay... oder so. Die Kataloge waren schon im Container, hab ich heute morgen wieder rausgefischt, weil die sind teilweise doch okay, so wegen den eigenen Notizen zu Filmen ("ich fands 'n Brüller, das Publikum hat ihn nicht verstanden. Hälfte ist vorzeitig raus."). Bißchen wie Filmtagebuch.
Und was ist eigetlich mit den ganzen Belegexemplaren von eigenen Arbeiten?
Dann finde ich in einer englischsprachigen Schulbuchausgabe des Ernst Klett Verlages von Arthur Millers "Death of a Salesman" (nicht die von Fischer mit dem lachenden Dustin Hoffman vorne drauf) die kleine Notiz von mir, Die meisten berühmten Schrifsteller waren Trinker. Was wollte ich (früher) mir (heute) damit mitteilen?
Beinahe weggeschmissen, weil ich dachte, veraltet! : Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (eine Ausgabe aus Niedersachsen von 1988). Nicht weggeschmissen, weil veraltet und gehören ja beide irgendwie zusammen: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Ausgabe von 1989! Die wurden damals im Westen unters Volk geworfen).
Und am Ende hat man dann doch immer mehr Bücher in der alten Wohnung verteilt gehabt, als man so dachte. Demnächst erfährt man dann hier, wie es ist umzuziehen, ohne einen neuen Mitvertrag unterschrieben zu haben. Ha, mach das mal nach, Lumma!